×
05. April, 11:15 Uhr
« zurück zu Finanzierung

Ein Sprachurlaub kostet viel Geld für Anreise, Unterkunft, Verpflegung und die Kurse. Beim Finanzamt können sie diese Kosten unter bestimmten Voraussetzungen geltend machen. Beachten sie dafür die Tipps für Nachweise und Zuordnung. Auch für Erwachsene besteht die Möglichkeit einen Bildungsurlaub in der Jahressteuererklärung abzusetzen. Berücksichtigen sie, dass die steuerliche Absetzbarkeit im Einzelfall geprüft wird. Deshalb empfehlen wir ihnen sich ebenso an ihren steuerlichen Berater zu wenden.

Kosten einer Sprachreise sind steuerlich absetzbar

Wahrscheinlich schlagen sie die Hände über dem Kopf zusammen, wenn ihr Kind sich einen Sprachkurs im Ausland wünscht. Aber ein Teil der Sprachreisekosten geht ihrem Familienbudget eventuell nur vorübergehend verloren, denn die Sprachreise ist im Einzelfall steuerlich absetzbar. Dies kann Pauschalbeträge, Kurskosten und Wegegelder, Lehrmaterialien und Prüfungsgebühren beinhalten. Die Kosten für den Kurs als auch die Lehrmaterialien sind in Form von Werbungskosten in unbegrenzter Höhe steuerlich absetzbar. Das gilt jedoch nur, wenn der Sprachkurs innerhalb der EU abgeleistet wird. Beachten sie außerdem, dass die Anerkennungschancen von Finanzamt zu Finanzamt variieren.

Vielleicht haben sie ja sogar Lust, bei so guten Nachrichten selbst mitzukommen? Erwachsene können ihre Sprachreise ebenfalls steuerlich geltend machen, wenn spezifische Bedingungen eingehalten werden. Das ist möglich, wenn das Ziel ihres Sprachaufenthaltes im beruflichen Zusammenhang steht. Die Vermittlung von Grundkenntnissen einer Sprache ist ausreichend, wenn dies im jeweiligen beruflichen Tätigkeitsfeld sinnvoll ist.

Auch für den Familienurlaub ist die Sprachreise steuerlich absetzbar

Die Kursgebühren können sie unter bestimmten Bedingungen auch für sich selbst und für ihr Kind als Sonderausgaben geltend machen. Ist für den Sprachaufenthalt eine Unterkunft im Gastland nötig, dann ist es sogar möglich einen größeren Anteil der Ausbildungskosten als Sonderausgaben einer Sprachreise steuerlich abzusetzen. Verreisen sie nur kurzzeitig, verringert sich dieser Betrag anteilig.

Damit sie ihren Bildungsurlaub steuerlich absetzen können, machen sie auch die Fahrtkosten sowie Verpflegungspauschalen geltend. Beachten sie dabei, dass das Finanzamt einen Teil der Reisekosten als „private Lebensführung“ zuteilt. Deswegen sind nie die gesamten Reisekosten absetzbar. Es kann sich jedoch lohnen statt des zeitlichen Aufteilungsmaßstabes, die pauschalen Absetzungsmöglichkeiten zu nutzen. Es sollte gut überlegt werden, welcher Aufteilungsmaßstab am sinnvollsten ist. Hierbei kann sie ihr steuerlicher Berater unterstützen.

Sprachreise steuerlich absetzbar mit entsprechenden Nachweisen

Unnötige Diskussionen mit dem Finanzamt können sie vorausschauend vermeiden. In den Schulferien ist zum Beispiel eine Sprachreise steuerlich absetzbar, wenn sie ein Abschluss- oder Teilnahmezertifikat vorlegen. So weisen sie nach, dass ihre Sprachreise keine Urlaubsreise war. Führen sie am besten täglich ein Berichtsheft. Dieses enthält die genauen Unterrichtszeiten, Lerninhalte und Dauer der Erledigung der Hausaufgaben. Die Chance auf eine steuerliche Absetzung der Sprachreise wird erhöht, wenn sie sich für Kurse mit mindestens 30 Stunden pro Woche entscheiden. In den meisten Fällen verlangt das Finanzamt eine schriftliche Bescheinigung ihres Arbeitgebers aus der hervorgeht, dass der Sprachkurs „weit überwiegend beruflich“ veranlasst ist.

Voraussetzungen

Sprachreisen können unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben steuerlich absetzbar sein. Was davon auf sie zutrifft, können sie hier nachlesen:

Wer bezahlt die Sprachreise?

1. Der Reisende selbst

1.1. Schüler/Student:

Variante 1:

Sie haben eigene Einkünfte, für die Einkommenssteuer anfällt, aber noch keine Ausbildung/Studium abgeschlossen → Berufsausbildungskosten §10 (1) Nr.7 ESTG

Variante 2:

Sie haben eigene Einkünfte, für die Einkommenssteuer anfällt und bereits eine Erstausbildung oder Erststudium abgeschlossen → Werbungskosten §9 ESTG

Variante 3:

Sie haben keine eigenen Einkünfte, für die Einkommenssteuer anfällt → keine steuerliche Absetzbarkeit möglich

1.2. Berufstätige:

Wenn Sie berufstätig sind, ist es möglich Ihre Sprachreise steuerlich abzusetzen →Werbungskosten §9 ESTG

2. Eltern

Haben Sie Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag?

Ja: Wenn die Schule einen berufsbildenden Abschluss vermittelt (Schulbescheinigung) → Sonderausgaben §10 ESTG Schulgeld

Nein: Zahlen Sie Ihrem Kind Unterhalt oder die Berufsausbildung → außergewöhnliche Belastung Unterhalt §33a (1) ESTG

3. Sonstiger Dritter

  • keine steuerliche Absetzbarkeit möglich
  • Beratung aufsuchen und abklären, ob es Sinn macht, die Sprachreise selbst zu zahlen

Sonderausgaben, Werbungskosten, AGB's

1. Sonderausgaben §10 ESTG

1.1. Schulgeld:

Voraussetzungen:

  • Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag
  • Schule muss einen berufsbildenden Abschluss vermitteln oder darauf vorbereiten → Schulbescheinigung

Absetzbarkeit:

  • 30% des Schulgeldes
  • max. 5000€ je Kind pro Jahr

1.2. Berufsausbildungskosten §10(1) Nr.7 ESTG

  • übrige Sonderausgaben
  • für erste Berufsausbildung bzw. Erststudium bis max. 6000€ pro Jahr

2. Werbungskosten §9 ESTG

Voraussetzungen:

  • Aufwendungen zum Erwerb, Sicherung und Erhalt der Einnahmen §9 (1) ESTG → am besten Bescheinigung AG (beruflich veranlasst)

Was ist absetzbar?

  • Kursgebühr
  • Lehrbücher
  • Prüfungsgebühren
  • Fahrtkosten/Flug
  • Unterkunft/Übernachtungspauschale
  • Verpflegung/Verpflegungsmehraufwand

3. AGB’s

Unterhalt §33a (1) ESTG

  • Unterhalt oder Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigem gegenüber unterhaltsberechtigte Person (kein Anspruch auf Kindergeld §32 (6) ESTG) bis max. 9000€ pro Kalenderjahr und Basis KV und PV

Autor dieses Textes ist:

Herr Andreas Marx - Fachanwalt für Steuerrecht

Brunhildestraße 46A, 61389 Schmitten

Diese Inhalte stellen keine steuerliche Beratung dar und ersetzen keinesfalls die individuelle Beratung durch einen steuerlichen Berater. Eine Garantie für die Richtigkeit kann die Redaktion nicht übernehmen. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen fremden Inhalten, auf die wir eventuell verweisen, und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen. Berücksichtigen sie bitte, dass die steuerliche Absetzbarkeit im Einzelfall geprüft wird. Deshalb wenden sie sich bitte an ihren steuerlichen Berater. Beachten Sie außerdem, dass die Anerkennungschancen von Finanzamt zu Finanzamt variieren.

Auf der Suche nach einem passenden Sprachkurs? Finden sie hier den passenden Sprachreiseveranstalter und bestellen sie kostenlos Kataloge nach Hause.

EF  
Sprachreisen für Erwachsene, Schüler/Jugendliche
4.4 / 676 Bewertungen
Sprachcaffe  
Sprachreisen für Erwachsene, Schüler/Jugendliche
4.1 / 155 Bewertungen
Panke  
Sprachreisen für Erwachsene, Schüler/Jugendliche
4.3 / 121 Bewertungen
Matthes  
Sprachreisen für Schüler/Jugendliche
4.4 / 99 Bewertungen
Dr. Steinfels  
Sprachreisen für Erwachsene, Schüler/Jugendliche
4.5 / 69 Bewertungen
iSt  
Sprachreisen für Erwachsene, Schüler/Jugendliche
4.1 / 55 Bewertungen
StudyLingua  
Sprachreisen für Erwachsene, Schüler/Jugendliche
4.6 / 7 Bewertungen
Kulturwerke  
Sprachreisen für Erwachsene, Schüler/Jugendliche
0.0 / 0 Bewertungen