In der heutigen Welt, die so stakt vernetzt ist wie nie zuvor, ist es besonders im beruflichen Alltag wichtig sich weiter zu bilden. Manche Arbeitgeber schicken ihre Mitarbeiter auf Fortbildungen, die an bestimmte Aufgabenbereiche angepasst sind. Was aber, wenn man einmal etwas anderes lernen möchte? Eine Sprache zum Beispiel? Viele Arbeitnehmer in Brandenburg wissen nicht, dass sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Bildungsfreistellung, den Bildungsurlaub Brandenburg, haben.
Bildungsurlaub – Regelung für Brandenburg
Der Bildungsurlaub Brandenburg, der dort auch „Bildungsfreistellung“ genannt wird, ist im 4. Abschnitt des Weiterbildungsgesetzes fest verankert und kann von jedem Arbeitnehmer eingefordert werden. Die bezahlte Freistellung soll dafür genutzt werden, sich an anerkannten Veranstaltungen politisch, beruflich oder kulturell weiterzubilden. Die Anzahl der genehmigten Kurstage beträgt 10 Tage über einen Zeitraum von 2 Jahren, allerdings sind diese in Brandenburg sogar auf Folgezeiträume übertragbar.
Bildungsurlaub Brandenburg - Sprachreise
Eine beliebte Art die Bildungsfreistellung Brandenburg zu nutzen sind Sprachreisen ins Ausland. Um einen Bildungsurlaub hierfür zu beantragen, sollte man sich bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport für diese gemeldet haben. Ob ein Sprachkurs als Bildungsurlaub anerkannt wird, kann im Normalfall direkt bei der Sprachschule nachgefragt werden. In der Regel muss die Unterrichtszeit des Kurses hierfür 6x45 Minuten pro Tag betragen und am Ende der Sprachreise muss eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt werden.
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