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05. April, 08:00 Uhr
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Ein Recht, das leider noch vielen Arbeitnehmern unbekannt ist, ist das Recht auf bezahlten Urlaub um sich politisch oder beruflich fort- und weiterzubilden. Dieser, in vielen Bundesländern gesetzlich geregelte, Anspruch gilt auch für Nordrhein-Westfalen und heißt Bildungsurlaub Nordrhein-Westfalen. Bildungsurlaub kann für eine große Auswahl an Seminaren und Kursen genutzt werden, es lohnt sich also, sich zu erkundigen.

Bildungsurlaub – Regelung für Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen besteht ein Anspruch auf Bildungsurlaub über fünf Tage pro Kalenderjahr, allerdings können die Tage von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren zusammengefasst werden. Der Anspruch besteht für Arbeiter und Angestellte, die ihren Arbeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben, aber auch für Heimarbeiter, Gleichgestellte und arbeitnehmerähnliche Personen. Um Bildungsurlaub Nordrhein-Westfalen in Anspruch nehmen zu können, muss ein Arbeitsverhältnis seit bereits sechs Monaten bestehen. Der Umfang des Bildungsurlaubes ist abhängig von Größe und sonstigen Fortbildungsmöglichkeiten des Betriebs. Um einen Bildungsurlaub beantragen zu können, braucht man entsprechende unterlagen des Seminarveranstalters und einen Nachweis, dass das Seminar anerkannt ist. Ob dies der Fall ist, kann entweder beim zuständigen Ministerium, oft auch beim Veranstalter selbst erfragt werden.

Bildungsurlaub Nordrhein-Westfalen – Sprachreise

Eine beliebte und effektive Art seinen Bildungsurlaub Nordrhein-Westfalen zu nutzen ist eine Sprachreise zu unternehmen. Allerdings gilt für Nordrhein-Westfalen eine bestimmte Regel: der Bildungsurlaub muss in einem 500km Radius um NRW oder in NRW selbst abgehalten werden. Die lässt aber immer noch die Möglichkeit offen nach Frankreich, Belgien, Dänemark, die Niederlande oder zum Beispiel Polen zu reisen. Wer eine Sprachreise außerhalb dieses Gebiets unternehmen möchte, muss dies aber trotzdem nicht unbedingt im privaten Urlaub tun, da viele Arbeitgeber auf freiwilliger Basis solche Sprachreisen genehmigen können, wenn ein Nutzen für das Unternehmen zu erkennen ist.

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